Görlitz (ots) - Am vergangenen Wochenende ertappte die Bundespolizei fünf polnische Kraftfahrer, die sich ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein hinter das Lenkrad gesetzt hatten.
Der erste Schwarzfahrer war in der Nacht zum Samstag gegen 02.30 Uhr in Krauschwitz angehalten worden. Der 37-Jährige saß zu diesem Zeitpunkt am Steuer eines Berliner Fiat Ducato. Auf Nachfrage erklärte er, seinen Führerschein habe er abgegeben. Wie sich herausstellte, hatte ein Berliner Gericht tatsächlich die Fahrerlaubnis des Mannes eingezogen und eine Sperrfrist bis Anfang 2018 angeordnet.
Ca. drei Stunden später ist in Kodersdorf der zweite Schwarzfahrer aus dem Verkehr gezogen worden. Gegen den 41-Jährigen, der zuvor mit einem polnischen VW T4 auf der Autobahn gefahren war, lag ebenfalls ein Fahrverbot vor. Dieses Verbot schien ihm aber egal zu sein, denn auf den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis reagierte er völlig gelassen. Dabei hätte dieser Fahrzeugführer Ärger vermeiden können, endet die ursprüngliche Sperrfrist doch schon in wenigen Tagen.
Kurz vor Mitternacht ging dann auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße der Samstag für den dritten Schwarzfahrer zu Ende. Der Mercedes-Pilot hatte zunächst einen ukrainischen Führerschein vorgelegt. Den geschulten Augen der Beamten war allerdings nicht entgangen, dass es sich bei diesem Dokument um eine Fälschung handelte. Zwar führte der 41-Jährige auch einen gültigen polnischen Führerschein mit, nur fehlte darin die erforderliche Fahrerlaubnisklasse. Neben einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz wird ihm nun auch noch Urkundenfälschung vorgeworfen.
Auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst machte kurz vor 07.00 Uhr der erste "Sonntagsschwarzfahrer" Bekanntschaft mit der Bundespolizei. Bei der Kontrolle des BMW-Fahrers war zunächst eine der häufigsten Ausreden zu hören. Demnach würde sich sein Führerschein zu Hause in Esslingen befinden, so der 44-Jährige. Dass das nicht stimmen konnte, bewiesen später die zuständigen polnischen Behörden. Diese teilten auf Anfrage mit, dass der Beschuldigte gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Weil zudem der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag für den Pkw nicht mehr bestand, wurde Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Versicherungspflicht erstattet und der Fahrzeugschein für den BMW sichergestellt.
Am Sonntagabend ist dann schließlich auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße der fünfte Fall des Schwarzfahrens aufgedeckt worden. Dabei war ein gleichfalls 44-Jähriger in Erscheinung getreten. Ihm hatte ein deutsches Gericht die Fahrerlaubnis entzogen. Das in diesem Zusammenhang angeordnete Fahrverbot endet im April 2018. Der in Leverkusen wohnende Mann musste seinen Ford Fiesta also auch stehen lassen.
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