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Gifhorn (ots) - Polizei und Verkehrswacht zeigen Herbstgefahren auf u n d weisen auf neue Ahndungen hin Schon lange hat der Herbst bei uns Einzug gehalten und wir möchten, wie in jedem Jahr, auf die immer wiederkehrenden Gefahren des Herbstes und nahen Winters hinweisen. Dies wollen wir hier, ohne Vollständigkeit zu garantieren, mit einem Fragenkatalog tun, den wir auch gleichzeitig kurz beantworten. >> Fahren Sie schon mit Winterbereifung oder wenigstens Ganzjahrsreifen? Bedenken Sie, dass die Bodenhaftung bereits ab plus sieben Grad Celsius mit Winterbereifung deutlich besser ist als mit Sommerreifen. Ganzjahresreifen sind eine Kompromisslösung, nicht aber, wenn Sie z.B. in den Harz fahren. Profiltiefe: Diese sollte (trotz der gesetzlichen Vorgaben) möglichst nicht unter 3-4 Millimetern liegen, da die Reifen ihrer wesentlichen Aufgaben sonst nicht gerecht werden können. >> Haben Sie Ihre Scheibenwaschanlage (mit Frostschutz) aufgefüllt? Häufiger als im Sommer benötigen Sie nun Scheibenwaschwasser, um immer eine gute Sicht zu gewährleisten und achten Sie darauf, dass sie Ihnen nicht über Nacht plötzlich einfriert >> Denken Sie beim schnellen Fahren daran, dass eine nasse und verschmutzte Fahrbahn wie Schmierseife wirkt? Nässe, vor allem in Verbindung mit Blättern, Staub oder gar dicken "Erdplacken" von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, macht aus der Fahr- eine Rutschbahn. Dies sollten vor allem die noch letzten verbleibenden Motorradfahrer bedenken. Für sie kann es lebensbedrohlich werden. >> Denken Sie eigentlich auch daran, dass bei 100 km/h im Dunkeln plötzlich ein land- oder forstwirtschafliches Fahrzeug vor Ihnen auftauchen könnte? Herbstzeit ist immer auch Erntezeit. Der Mais ist weitestgehend abgeerntet, die Kartoffeln eben falls und als nächstes folgt die Rübenernte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit müssen wir derzeit mit Erntefahrzeugen rechen, die zum Einen die Straßen erheblich verschmutzen und zum Anderen deutlich langsamer als wir unterwegs sind. >> Haben Sie Ihre Beleuchtungseinrichtungen überprüft? Gerade jetzt, in der so genannten "Dunklen Jahreszeit" ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beleuchtungseinrichtungen voll funktionsfähig sind...dazu zählen auch blinde Scheinwerfer reflektoren oder -gläser. Diese eindringliche Bitte richten wir hiermit auch insbesondere an alle land- und fortswirtschaftlichen Betriebe, da hier zuweilen die Rückleuchten eher "Funzeln" ähneln. Achtung: Gerade für Radfahrer kann eine funktionierende Beleuchtung so wichtig, wie eine Lebensversicherung sein, da es insbesondere bei Ihnen um das "Gesehen werden" geht. >> Wissen Sie eigentlich, wo sich bei Ihrem Auto die Schalter für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte befinden und wann sie eingeschaltet werden werden dürfen? Die Schalter sind in der Regel in die Lichtschalter integriert. Wie hier am Beispiel eines deutschen Automobilherstellers zu sehen. Links unten das Symbol für die Nebelscheinwerfer. Die Nebelscheinwerfer werden durch "einmaliges" Herausziehen des Schalters aktiviert. Zieht man diesen weiter heraus, so wird die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Daneben sehen Sie die die im Display angezeigten Piktogramme bei Aktivschaltung. Beachte: Nebelscheinwerfer sollten nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen zugeschaltet werden. Die Schlussleuchte hingegen darf nur dann zugeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel (ausschließlich durch Nebel) weniger als 50 Meter beträgt. >> Denken Sie an plötzlich auftretende Nebelbänke, reagieren Sie nicht panisch und abrupt, sondern verringern Sie Ihre Geschwindigkeit zunächst durch Gas wegnehmen, dann umsichtiges Bremsen (Denken Sie an Ihren Hintermann) >> Denken Sie an die typischen Herbststürme und plötzlich auftretende, seitliche Windböen. Halten Sie Ihr Lankrad i m m e r mit beiden Händen. >> Gerade jetzt sollten Sie ggf. eine Sonnenbrille im Fahrzeug haben, denn Sie werden tagsüber immer wieder mit tiefstehender Sonne konfrontiert werden, die Ihnen zeitweilig total die Sicht nimmt >> Verändern Sie Ihre Fahrgewohnheiten, wenn Sie Wildwechselschilder sehen? Die meisten von uns wahrscheinlich eher nicht...ich im Übrigen immer, ich beobachte nicht nur die Straße, sondern auch die Seitenräume, denn.... Wildtiere kenne und beachten keine Verkehrsregeln, sie kennen auch nicht den Unterschied zwischen Sommer- und Winterzeit, sondern handeln instinktiv und orientieren sich lediglich an Tages- und Nachtzeiten, bzw. der Dämmerung und folgen ihrem Nahrungs- oder Fortpflanzungstrieb. >> Wie handeln Sie, wenn plötzlich Wild auf der Fahrbahn auftaucht? Hupen Sie erst mal, keine Lichthupe oder Fernlicht schalten, damit blenden Sie das Wild. Sie sollten jedenfalls nicht plötzlich ausweichen, sondern deutlich Ihre Geschwindigkeit drosseln, Gas wegnehmen, möglichst bremsen, notfalls eine Vollbremsung machen (beachten Sie dabei nachfolgende Fahrzeuge). Halten Sie das Lenkrad mit beiden Händen fest und gerade. Drücken Sie sich fest in Ihren Sitz, Kopf an die Kopfstütze, Arme nicht durch strecken, leicht angewinkelt. Sollte das Tier die Straße verlassen, nicht gleich wieder Gas geben, oft folgen weitere Tiere. >> Was, wenn es zu einem Wildunfall auf der Landstraße kommt? 1. Warnblinker einschalten 2. Fahrzeug an den Fahrbahnrand lenken 3. Ggf. sofort einen Notruf absetzen 4. Warnweste noch im Fahrzeug anziehen 5. Unter Beachtung des Verkehrs aussteigen und das Warndreieck mindestens 50 Meter hinter dem Fahrzeug am Fahrbahnrand aufstellen 6. Liegt das Tier (tot) auf der Straße, möglichst mit Handschuhen von der Fahrbahn ziehen. Verletzte Tiere sollten Sie nicht anfassen aber dafür den Fahrverkehr warnen. 7. Anschließend nicht ins Fahrzeug setzen, sondern abseits der Straße in Sicherheit positionieren Achtung: Nachts sollten Sie, wenn Sie allein unterwegs sind, ggf. weiter fahren, wenn Sie sicher sind, dass das tote Tier nicht auf der Fahrbahn liegt und anschließend den Notruf wählen. Hier noch die aktuellen Gesetzesänderungen in Kürze: >> Rettungsgasse: Nichtbeachtung der Bildung der Rettungsgasse kostet nun ab 200EUR Bußgeld, anstatt bisheriger 20EUR .Bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen sogar 280EUR. Hinzu kommen im 2. Fall 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot >> Handyverbot: Das Gesetzt ist ausgeweitet worden auf Tabletts und Laptops etc. Fahrradfahrer zahlen nun 55 EUR anstatt bisher 25 EUR Kraftfahrzeugführer zahlen nun 100EUR statt bisher 60EUR Bußgeld und erhalten 1 Punkt in Flensburg, bei Gefährdung oder Unfall 2 Punkte Wir wünschen Ihnen allen eine gute Fahrt durch Herbst und Winter Ihr Verkehrssicherheitsberater
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