Halloween-Nacht im Rhein-Erft-Kreis

Rhein-Erft-Kreis (ots) - Polizei verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr rückläufige Einsatzzahlen ---

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November (18.00 Uhr - 06.00 Uhr) musste die Polizei bei insgesamt 20 Einsätzen mit Halloween-Bezug tätig werden. Im Vorjahr (2016) waren es genau sieben Einsätze mehr. Sechs Mal wurden die Beamten zu Einsätzen gerufen, die mit "grobem Unfug" abgemeldet wurden. Überwiegend kam es dabei zu Eierwürfen gegen Hausfassaden und zu verschobenen oder umgeworfenen Mülltonnen. Allerdings mussten die Beamten auch drei Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung aufnehmen. Unter anderem wurde durch einen "Böllerwurf" in den Drive-In des McDonald-Restaurants in Kerpen-Sindorf ein Elektrokabel beschädigt. In Erftstadt wurde ein Keramikblumentopf durch Wurf auf eine Hauseingangstreppe beschädigt. In beiden Fällen wurde niemand verletzt. Die Ermittlungen nach den flüchtigen Tätern dauern an. In Brühl-Vochem beobachteten Anwohner einen Jugendlichen, der eine Fensterscheibe einer dort ansässigen Schule einschlug. Die eingesetzten Polizeibeamten trafen den Täter in Tatortnähe an und übergaben ihn in die Obhut des Vaters.

Sachbeschädigungen sind keine "Dummen-Jungen-Streiche". Der Gesetzgeber sieht für diese Delikte neben der Schadensregulierung auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Bei einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch höher.

Im Stadtgebiet Brühl wurde die Polizei mehrfach zu beginnenden Schlägereien gerufen. Durch starke Polizeipräsenz konnten sich anbahnende Konflikte "im Keim erstickt" werden. Lediglich im Rahmen einer Halloween-Party auf dem Schulgelände des Berufskolleg - Bonnstraße 200 wurde ein 17-jähriger Jugendlicher aus Bornheim durch einen Böllerwurf am Rücken verletzt. Der junge Mann verblieb stationär im Krankenhaus. Auch hier hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.

Im gesamten Einsatzzeitraum wurden der Polizei keine Auffälligkeiten mit sogenannten "Horrorclowns" gemeldet. Herausragende Anlässe oder Feststellungen von gravierenden Sachschäden liegen zurzeit nicht vor. (jd)

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de