BPOLI LUD: Nur zwei von fünf reisten weiter

Görlitz (ots) - Wenn nur zwei von fünf Personen weiterreisen dürfen, deutete das zunächst auf Probleme hin.

Diese Aussage trifft zumindest auf eine Reisegruppe aus Russland zu, die gestern Abend von einer Streife des Zolls an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf angehalten worden war. Den eigenen Aussagen zufolge hielten sich die fünf russischen Staatsangehörigen vorher in Polen auf, wo sie Bekannte besucht hatten.

Während es bei zwei der Reisenden keine Beanstandungen gab und insofern die Kontrolle für sie schnell beendet war, blieben anschließend doch drei Plätze im bis dahin gemeinsam genutzten Auto frei.

Eine Überprüfung der zwei russischen Männer (41, 42) und der russischen Frau (37) hatte so einiges ergeben. Der 41-Jährige war beispielsweise nur im Besitz eines ungültigen belgischen Flüchtlingspasses. Er wurde später nach Belgien zurück geschickt.

Sowohl gegen die 37-Jährige als auch gegen den 42-Jährigen hatte die Ausländerbehörde Coburg ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland erlassen, welches noch bis Ende des nächsten Jahres wirksam ist. Die beiden sind daraufhin nach Polen zurückgeschoben worden. Vorher aber griff der 42-Jährige ins Portemonnaie und zahlte eine Geldstrafe i. H. v. 470,00 Euro. Diese war wegen unerlaubter Einreise vor fast genau drei Jahren vom Amtsgericht Görlitz erlassen worden. Der Verurteilung ging ein Ermittlungsverfahren der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz voran.

Im Übrigen ermittelt die Inspektion Ludwigsdorf nun abermals wegen ausländerrechtlicher Verstöße sowohl gegen den Verurteilten als auch gegen die anderen beiden Beschuldigten.

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