BPOL NRW: Widerstand und Verdacht auf Lausbefall – Einsatz der Bundespolizei am Düsseldorfer Hauptbahnhof

Düsseldorf (ots) - Eine 32-jährige Deutsche versuchte am Donnerstagabend (08. November) um 19.15 Uhr am Düsseldorfer Hauptbahnhof Bundespolizisten zu treten, zu schlagen und zu beißen. Nach einer Untersuchung aufgrund von vermutetem Lausbefall, verweilte sie bis zum nächsten Morgen im Polizeigewahrsam.

Voraus ging eine körperliche Auseinandersetzung mit einer, ihr bekannten 24-Jährigen, am Hinterausgang des Düsseldorfer Hauptbahnhofs, dem Bertha-von-Suttner-Platz. Als die Bundespolizisten den Einsatzort erreichten, trafen sie auf die verbal streitenden Frauen. Die 32-jährige, angetrunkene Frau verhielt sich gegenüber den Beamten äußerst aggressiv und beleidigend. Als die Polizisten sie aufforderten sich auszuweisen, begegnete sie ihnen mit Tritten, Schlägen und Bissen. Unter Zwang musste die Frau zur Dienststelle gebracht werden, wo ein Atemalkoholwert von 1,16 Promille gemessen wurde.

Ein Bereitschaftsrichter ordnete zur Verhinderung weiterer Straftaten die Ingewahrsamnahme sowie eine Blutentnahme an. Dazu wurde ein Polizeiarzt hinzugezogen, der bei der renitenten Frau einen Lausbefall vermutete.

Zur genaueren Diagnose wurde ein Facharzt in einem Klinikum aufgesucht. Auch hier griff die Deutsche das Krankenhauspersonal an. Die begleitenden Bundespolizisten konnten Schädigungen des Personals verhindern.

Nachdem sich der Verdacht auf Lausbefall nicht bestätigte, bescheinigte der Arzt die Gewahrsamsfähigkeit und die Beschuldigte konnte dem Gewahrsam des Polizeipräsidiums Düsseldorf zugeführt werden. Während des Transportes versuchte sie erneut nach den Beamten zu schlagen, zu treten und sie zu bespucken.

Jegliche Gewalttätigkeiten, die von der 32-Jährigen ausgingen, konnten erfolgreich abgewehrt werden, sodass niemand verletzt wurde. Um 06.00 Uhr am nächsten Morgen konnte die Frau aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden.

Seitens der Bundespolizei wurde ein Strafverfahren wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der versuchten Körperverletzung eingeleitet.

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