Mönchengladbach (ots) - Fortschreibung der Pressemeldung vom 10.11.2017 - 19:39
Wegen der Explosion in einer Mönchengladbacher Wohnung, bei der ein Kleinkind schwer verletzt worden war, ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei Mönchengladbach wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und fahrlässiger Körperverletzung. Heute haben Brandermittler der Kriminalpolizei Mönchengladbach den Ereignisort auf der Krefelder Straße eingehend untersucht. Dabei stellten sie fest, dass die Explosion in der Küche aus dem Bereich des Elektroherds ausgegangen ist. In der Küche fanden die Ermittler kleine Butangasdosen, wie man sie im Campingbereich verwendet. Die Kripo geht davon aus, dass der Backofen eingeschaltet wurde und die Gasdosen durch die Hitzeeinwirkung explodierten. Die Explosion war so stark, dass Küchenfenster und Küchentüre herausgedrückt wurden.
Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen befand sich nur die Mutter mit ihren Kindern in der Wohnung. Nur das schwer verletzte Kleinkind (17 Monate alt) muss sich im Wirkbereich der Explosion befunden haben. Anfänglich bestand für das verletzte Kind Lebensgefahr. Es war mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik gebracht worden. Zwischenzeitlich ist das Kind nicht mehr in Lebensgefahr. Es hat an ca. 15 % der Körperfläche Verbrennungen zweiten Grades. Anhaltspunkte für ein Verschulden nicht zugangsberechtigter Personen haben sich nicht ergeben. Die Ermittlungen dauern an.
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