Hamburg (ots) - Aus Manchester direkt in die Haftanstalt. So erging es gestern Abend einem 24-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, der gleich dreifach zur Festnahme ausgeschrieben war.
Kurz nach 22:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten unter anderem einen 24-jährigen Mann, der am Flughafen Hamburg zur Einreise vorstellig wurde. Er kam mit einem Flug aus Mannchester und legte zur Kontrolle seine bulgarische ID-Card vor. Eine fahndungsmäßige Überprüfung brachte gleich drei aktuelle Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaften Münster und Osnabrück hatten den Mann zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Zudem lag ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor.
Das Amtsgericht Osnabrück hatte den Mann im Sommer 2017 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz verurteilt. Der 25-Jährige hätte dafür 300,00 Euro zahlen müssen. Zudem waren die Kosten in Höhe von 590,84 Euro offen.
Das Amtsgericht Tecklenburg verurteilte den Mann ebenfalls im Sommer 2017. Der Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung. In diesem Fall hatte er noch 600,00 Euro plus 113,50 Euro Kosten offen.
Weiterhin hatte das Amtsgericht Osnabrück den 24-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Zeit wurde dabei auf drei Jahre festgesetzt. Dem Mann wurde im Jahr 2016 Körperverletzung, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen und in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. Da sich der 24-Jährige nicht an seine Auflagen hielt und zudem der Aufenthaltsort nicht bekannt war, kommt der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht.
Der Mann wurde der Haftanstalt in Hamburg zugeführt.
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