Gronau (ots) - (fr) Am Donnerstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 19.45 Uhr auf der Enscheder Straße eine 27-jährige Autofahrerin aus Gronau. Anhand eines Drogentests stand die 27-Jährige unter Drogeneinfluss.
Eine Viertelstunde später kontrollierten die Beamten ebenfalls auf der Enscheder Straße einen 29-jährigen Autofahrer aus Münster - mit dem gleichen Ergebnis.
Gegen 17.45 Uhr hatten Zollbeamte auf der B 54 einen 37-jährigen Autofahrer aus Münster kontrolliert. Bei diesem lag der Verdacht auf Kokainkonsum vor. Die Beamten leiteten in allen Fällen Bußgeldverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt. Ein Arzt entnahm Blutproben, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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