Oldenburg (Oldb.) (ots) - Zwei absolut dreiste Taschendiebe hat die Bundespolizei in der Nacht von Freitag auf Samstag erwischt. In kürzester Zeit hatten sie zweimal am Hauptbahnhof Oldenburg zugeschlagen.
Beim ersten Diebstahl war ein 18-Jähriger von der 59-jährigen Geschädigten beobachtet worden, wie er auf der Zugfahrt von Bremen nach Oldenburg ein Zigarettenetui aus ihrer Manteltasche an sich nahm. Die selbstbewusste Frau ging auf den jungen Mann zu und entriss ihm das Etui sofort wieder. Bei Ankunft des Zuges in Oldenburg kurz nach 23 Uhr, wurde der junge Tatverdächtige bereits von einer Streife der Bundespolizei erwartet und mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Da sonst nichts gegen den Mann vorlag, durfte der 18-jährige Algerier nach Aufnahme der Personalien seinen Weg fortsetzen.
Offenbar nutzten der 18-Jährige und sein 21-jähriger marokkanischer Begleiter gleich die nächstbeste Möglichkeit um erneut zuzuschlagen. Denn nur kurze Zeit später meldete sich ein junges Paar bei den Bundespolizisten, die gerade Opfer eines Taschendiebstahls auf dem Bahnhofsvorplatz, am Übergang zu Kaiserstraße geworden waren. Zwei unbekannte Männer hatten auffällig Körperkontakt zu der Frau gesucht. Bei dem anschließenden Hin und Her wurde schließlich das Handy der 26-Jährigen samt Handyhülle, in der sich ca. 50,- EUR Bargeld, Ausweis und Bankkarte befanden, entwendet. Der gleichaltrige Begleiter fand sein Portemonnaie nach dem Gerangel zum Schutz der Frau nur noch auf dem Gehweg ohne Bargeld wieder.
Zeugen hatten die Verdächtigen in Richtung einer nahen Erotikbar fliehen sehen. Die Beschreibung der beiden Männer kam den Beamten bekannt vor und so konnten die beiden Verdächtigen kurz darauf in der Bar gefasst werden. Das kurz zuvor gestohlene Handy wurde gefunden und konnte der jungen Frau zurückgegeben werden, das Bargeld blieb allerdings verschwunden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Tatverdächtigen wieder entlassen. Eine Überprüfung der Personalien des 21-jährigen Marokkaners ergab zudem gleich mehrere Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung. Die Staatsanwaltschaften aus Bremen, Kassel und Oldenburg interessierten sich in Fällen von Raub, Gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz für den momentanen Aufenthaltsort des 21-Jährigen.
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