Stralsund (ots) - Stralsund - Heute Mittag (20.11.17) fuhr eine 56-jährige Stralsunderin mit dem Fahrrad vom Tribseer Damm in Richtung Hauptbahnhof Stralsund/Stadtzentrum. Trotz geschossener Schrankenanlagen fuhr sie im Bereich des Bahnüberganges quer über die Fahrbahn. Ein vom Hauptbahnhof kommender Reisezug konnte gerade noch ein Warnsignal abgeben und eine Zwangsbremsung einleiten. Erst jetzt reagierte die Frau. Der Zug kam glücklicher Weise rechtzeitig zum Stehen und Schlimmeres konnte verhindert werden. Durch ihr leichtsinniges Verhalten brachte sich die Frau selbst in Lebensgefahr, gefährdete Verkehrsteilnehmer und Bahnreisende.
Eine Streife der Bundespolizei befand sich auf dem Hauptbahnhof, hörte das Warnsignal und begab sich sofort zum Ereignisort. Nach einem Zeugenhinweis konnten sie die Radfahrerin anhalten und befragen. Dabei gab die Frau an, in Gedanken gewesen zu sein und gar nichts von der Situation mitbekommen zu haben. Sie muss sich nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten.
Die Bundespolizei appelliert:
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 Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
 Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
 und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. 
 
 
 Dazu sind ihr als operative Dienststellen die 
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 Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung 
 Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit 
 unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in 
 Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige 
 Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente 
 "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee 
 (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
 
 
 Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 
 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, 
 Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
 Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
 umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. 
 
 Dazu gehören insbesondere:
 - 
 der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
 - die bahnpolizeilichen Aufgaben
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 umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
 
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