Kaltenkirchen – Polizei kündigt Anhalte- und Sichtkontrollen an

Bad Segeberg (ots) - Im Rahmen der Bekämpfung der Wohnungseinbruchsdiebstähle in den Kreisen Pinneberg und Segeberg weitet die Polizeidirektion Bad Segeberg den Geltungsbereich der sogenannten Anhalte- und Sichtkontrollen auf den Revierbereich Kaltenkirchen aus. Bislang erstreckten sich die Kontrollen, bei denen die Polizei Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen darf, auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeireviere Rellingen und Elmshorn im Kreis Pinneberg.

Näheres zu der Anordnung der Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 180 Abs.3 Landesverwaltungsgesetz für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeireviere Rellingen und Elmshorn sind der Medieninformation der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 2. November 2017 unter

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/3777231

unmittelbar zu entnehmen. Eine entsprechende Anordnung für den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Kaltenkirchen wurde vom Leitenden Polizeidirektor, Herrn Andreas Görs, unterzeichnet und gilt zunächst bis zum 20. Dezember 2017. Sie gilt ab morgen für die Städte Kaltenkirchen und Bad Bramstedt, die Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Ellerau, Boostedt und Tangstedt sowie für die Ämter Bad Bramstedt-Land, Itzstedt, Kisdorf und Kaltenkirchen-Land. Diese Metropolregion im Norden Hamburgs verfügt über Hauptverkehrswege wie beispielsweise der Autobahn 7, der Bundesstraßen B4, B432 und B206, sowie über die Bahnlinie der AKN. Dieser Bereich bietet eine Vielzahl an Tatgelegenheiten und dient Tätergruppierungen aus der benachbarten Hansestadt Hamburg als Reiseweg in weitere Regionen des Landes Schleswig-Holstein.

Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit ist die Zahl der Einbrüche auch in diesem Jahr wieder signifikant angestiegen. Hat die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Kaltenkirchen im Juli noch sieben Fälle verzeichnet, so registrierte sie im November bislang 35 Fälle. Die relevante Tatzeit liegt zwischen 16 Uhr und 22 Uhr. Neben wirtschaftlichen Folgen eines jeden Einbruchs sind die psychischen Belastungen für die Opfer erheblich. Vor diesem Hintergrund ist jeder Einbruch ein Einbruch zu viel.

Die bisherigen Kontrollen der Polizei fanden bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern sowie bei den Anwohnern stets großen Zuspruch. Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse wertet die Polizei mit dem Ziel Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können sorgfältig aus.

Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der Homepage der Landespolizei unter www.polizei.schleswig-holstein.de unmittelbar zu entnehmen. Unter der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber hinaus die zehn FAQs zur Einbruchsbekämpfung gelistet.

Schlussendlich erstaunt es die Polizeibeamtinnen und -beamten vom Sachgebiet Prävention der Polizeidirektion Bad Segeberg im Rahmen von Präventionsstreifen immer wieder, wie viele Bürger den Dieben tatsächlich eine Tatgelegenheit liefern, so dass die Polizei weiterhin Teams auf die Beine stellen wird, die Wohnhäuser in Augenschein nehmen, um bei den entsprechenden Objekten Ausschau nach offenkundig wahrnehmbaren Schwachstellen zu halten. Hierzu zählen insbesondere offenstehende Garagen samt frei zugänglichen Wertgegenständen wie beispielsweise Fahrrädern, Gartengeräten oder Werkzeugen, Fenster in der Kippposition, obwohl sich zu diesem Zeitpunkt niemand im Haus aufhält oder ungesicherte Leitern an Häuserwänden. Ziel derartiger Aktionen ist es, die Bewohner der Häuser und Wohnungen für das Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren und mit ihnen ins Gespräch zu kommen, um zukünftige Tatgelegenheiten für Einbrecher zu minimieren.

Unverändert gilt der Grundsatz, bei verdächtigen Wahrnehmungen schnellstmöglich den Notruf der Polizei zu wählen. Die 110 ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität.

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