BPOL NRW: Mutter konnte Freiheitsentzug des Sohnes durch Zahlung der Geldstrafe abwenden

Köln/Bonn (ots) - Gegen halb neun des heutigen Vormittags wurde ein 22-jähriger rumänischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn vorstellig.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Trier zur Festnahme ausgeschrieben war. Grund für die Ausschreibung war ein nicht beglichener Strafbefehl wegen Betruges. Da der Mann den offenen Betrag in Höhe von 1.600 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten vor Ort nicht begleichen konnte, bat er seine in Trier lebende Mutter um Hilfe.

Die Mutter des 22-Jährigen zahlte schließlich den geforderten Geldbetrag bei der in Trier ansässigen Bundespolizeiinspektion ein. Damit konnte sie die 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ihres Sohnes abwenden.

Seinen geplanten Flug nach Bukarest (Rumänien) verpasste der Mann dennoch.

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