Bundespolizei bewahrt Mann vor Ordnungswidrigkeit und muss ihn anschließend der Haftanstalt zuführen-

Hamburg (ots) - "Betriebsfremde Personen" im Gleisbereich sorgen häufig für Einsätze der Bundespolizei; in vielen Fällen bringen sich Personen bei der unerlaubten Querung von Gleisen in Lebensgefahr.

In diesem Fall konnte eine Präsenzstreife der Bundespolizei am 23.11.2017 gegen 13.45 Uhr einen Mann (m.34), der im Begriff war die Gleise am Bostelbeker Hauptdeich (Hamburg-Heimfeld) unerlaubt zu Überqueren von seinem ordnungswidrigen Verhalten abhalten.

Die Polizeibeamten wiesen den Mann zunächst auf die Gefahren bei der unerlaubten Gleisüberschreitung hin und bewahrten den Betroffenen vor einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Die anschließende Überprüfung der Personalien des Hamburgers ergab allerdings eine Ausschreibung zur Festnahme. Seit dem 10. November 2017 wurde der Verurteilte mit einem Haftbefehl gesucht. Der Mann hatte gegen Bewährungsauflagen verstoßen und musste von einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten u.a. wegen Diebstahlsdelikten noch eine Freiheitsstrafe von 29 Tagen verbüßen. Einer Ladung zum Strafantritt war der Gesuchte nicht nachgekommen.

Der 34-Jährige wurde zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg verbracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen führten Bundespolizisten den deutschen Staatsangehörigen der U-Haftanstalt zu.

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