Köln/Bonn (ots) - In der Zeit vom 23.11.2017 14:00 Uhr und 24.11.2017 02:00 Uhr vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn drei Haftbefehle.
Bereits gestern gegen 14:00 Uhr wurde ein 32-jähriger Deutscher bei der Ausreise nach Istanbul kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme der STA Köln wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Person konnte vor Ort die gerichtlich festgesetzte Geldstrafe plus Gebühren in Höhe von 473,50 EUR bezahlen und anschl. die Reise in die Türkei fortsetzen.
Im weiteren Verlauf des gestrigen Abends wurde bei der Ausreisekontrolle nach England ein 34-jähriger Slowake kontrolliert. Festgestellt wurde hier eine Ausschreibung der STA München II wegen Sachbeschädigung. Zur Abwendung von 90 Tagen Haft war die Zahlung von 973,50 EUR eine weitere Option. Der Slowake konnte die Geldstrafe plus Gebühren bezahlen und dann seine Reise nach England fortsetzen.
Im weiteren Verlauf der Nacht wurde gegen 01:50 Uhr ein 36-jähriger Türke bei der Einreise aus Istanbul kontrolliert. Die STA Köln hatte den Türken zur Festnahme ausgeschrieben. Er war Ende 2016 gerichtlich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu 120 Tagen Haft oder 1.200,00 EUR Geldstrafe plus Gebühren verurteilt worden. Den Gesamtbetrag in Höhe von 1.356,50 EUR konnte der Türke bezahlen und damit die Inhaftierung abwenden.
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