Untersuchungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen

Rostock Seehafen (ots) - Bei einer Kontrolle am 25.11.2017 gegen 18:00 Uhr eines 42-jährigen Mannes im Bereich des Fährterminals im Seehafen Rostock durch die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten diese fest, dass der Mann zur Festnahme im Fahndungssystem ausgeschrieben war.

Der einschlägig vorbestrafte und unter Bewährung stehende Mann aus dem Raum München wurde mit Untersuchungshaftbefehl vom August 2017 des Amtsgerichts München gesucht. Ihm wird vorgeworfen Anfang 2017 in drei Fällen die U-Bahn in München genutzt zu haben, ohne im Besitz eines erforderlichen Fahrscheines zu sein.

Er wurde durch die Bundespolizisten festgenommen und dem Haftrichter am Amtsgericht Rostock vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl und der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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