Pirna / Schmilka (ots) - Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel kontrollierten gestern Früh (27. November 2017) auf der BAB 17 einen 41-jährigen Litauer. Dabei stellte sich heraus, dass der 41-Jährige wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber bisher nicht bezahlt hatte. Nachdem er die noch offene Geldstrafe (250,- Euro) beglichen hatte, konnte er seine Fahrt aber fortsetzen. Kurz darauf stellte sich bei einem 35-jährigen Rumänen heraus, dass dieser wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Auch er hatte die auferlegte Geldstrafe (378,50 Euro) bisher nicht beglichen, was er jedoch vor Ort nachholte. Auch er konnte seine Fahrt im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.
Gegen Abend kontrollierten die Beamten in der Ortslage Schmilka einen 47-jährigen Deutschen. In seinem Fahrzeug fanden die Beamten mehrere Feuerwerkskörper, die zusammen eine Nettoexplosivmasse von 582 Gramm hatten. Weiterhin bestand bei den Feuerwerkskörpern der Verdacht, dass die aufgedruckten Kennzeichnungen gefälscht sind. Aus diesem Grund wurden die aufgefunden Feuerwerkskörper sichergestellt und gegen den 47-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt.
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