Nun-Chaku und andere gefährliche Gegenstände aus Fluggepäck sichergestellt

Der sichergestellte Nun-Chaku - Bild Bundespolizei

Bremen (ots) - Flughafen Bremen, 27.11.2017 / 20:00 Uhr

Bundespolizisten haben am Bremer Flughafen aus dem Koffer eines 25-jährigen Mannes vor seinem Abflug nach London einen Nun-Chaku sichergestellt. Weil es sich nach dem deutschen Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand handelt, wurde wegen des Besitzes der "Würgehölzer" eine Strafanzeige gefertigt. Der Lette gab an, den Nun-Chaku zum Kampfsport zu verwenden und nicht gewusst zu haben, dass der Gegenstand in Deutschland verboten ist.

Schon der Besitz einiger Gegenstände ist nach dem Waffengesetz verboten. Dazu gehören beispielsweise Wurfsterne, Schlagringe, Stahlruten, Butterflymesser oder Springmesser. Wer sie zudem im Fluggepäck dabei hat, führt sie in der Öffentlichkeit. Die Bundespolizei hat am Bremer Flughafen im Jahr 2016 insgesamt 21 Verstöße und im Jahr 2017 bisher 13 Verstöße gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebracht.

Hinzu kommen jährlich rund 7000 gefährliche Gegenstände, wie Nagelscheren oder kleine Taschenmesser, die bei Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Bremen entdeckt wurden und die nicht mit an Bord genommen werden durften.

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