Glühwein – Unfall – Führerscheinentzug

Oberhausen (ots) - Eine 66-jährige Oberhausenerin wollte Dienstagabend (28.11.) auf der Bebelstraße ihre Fahrtrichtung ändern. Hierzu fuhr sie zunächst über den Geh-/Radweg und dann im weiteren Verlauf zirka 10 Meter rückwärts. Einen grauen VW, der auf dem Geh-/Radweg stand, bemerkte sie nicht und fuhr auf. Der VW-Fahrer hatte noch vergeblich versucht die Fahrerin mittels Hupe zu warnen.

Die Oberhausenerin blieb glücklicherweise unverletzt. Es entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden von 1000 EUR.

Die Fahrerin gab während der Unfallaufnahme an, auf einem Weihnachtsmarkt zwei Glühwein und 1 Wasser getrunken zu haben. Ein Alco-Test ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Es folgte eine Blutprobenentnahme und die Sicherstellung des Führerscheines.

Rat der Polizei: Planen Sie bereits im Vorfeld ihre Heimfahrt ein, wenn sie beabsichtigen einen Weihnachtsmarkt oder eine Weihnachtsfeier besuchen. Denn ein Bierchen hier oder ein Glühwein dort, kann für die Heimfahrt schon zu viel sein.

Bereits 0,3 Promille im Blut reichen bei einem Unfall oder bei unsicherer Fahrweise aus, um den Führerschein abgeben zu müssen. Aus diesem Grund sollte man beim Besuch des Glühweinstandes oder der Weihnachtsfeier das Auto besser zu Hause lassen.

Nutzen Sie lieber zur eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer öffentliche Verkehrsmittel oder rufen Sie ein Taxi. Diese Fahrten sind um ein vielfaches billiger als die Folgekosten nach dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Auch sollte nicht unterschätzt werden, dass selbst am Morgen einer ordentlich durchfeierten Nacht noch Restalkohol im Körper vorhanden sein kann.

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