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Mettmann (ots) - Wie die Feuerwehr Velbert bereits mit eigener, bebildeter Pressemitteilung / ots vom 30.11.2017 (als PDF in Anlage) ausführlich berichtete, kam es am gleichen Tag zu einem Wohnungsbrand mit Personen- und Sachschaden in einem Mehrfamilienhaus an der Bonsfelder Straße im Velberter Ortsteil Langenberg-Nierenhof.
Beim Eintreffen der um 15.11 Uhr alarmierten Einsatz- und Rettungskräfte brannte es in einer Wohnung im ersten Obergeschoss des Gebäudes, unmittelbar über einer Spielhalle im Erdgeschoss gelegen, bereits in voller Ausdehnung. Flammen schlugen, sowohl auf der Vorder-, wie auch auf der Rückseite des mehrgeschossigen Hauses, an den Außenfassaden hoch. Mit starkem Kräfteansatz und einem massiven Löschangriff mit zahlreichen C-Rohren, teilweise über die alarmierte Drehleiter eingesetzt, konnte das Feuer gegen 16.30 Uhr unter Kontrolle gebracht werden. Drei Bewohner wurden vom Rettungsdienst untersucht. Zwei von ihnen wurden zur Kontrolle und um eine Rauchgasvergiftung auszuschließen, mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert. Eine Brandausbreitung, vom ersten auf das zweite Obergeschoss, konnte aufgrund der Bausubstanz des Altbaus - die Decken bestanden teilweise aus Holz - nicht verhindert werden. Die Brandwohnung wurde vom Feuer komplett zerstört. Alle anderen Wohnungen des Mehrfamilienhauses wurden entweder aufgrund von Brandrauch oder durch Löschwasser unbewohnbar. Das Ordnungsamt der Stadt Velbert organisierte für die Bewohner Alternativunterkünfte. Nachlöscharbeiten und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Folgebränden dauerten bis in die späten Abendstunden an.
Für die Dauer der Rettungs-, Bergungs- und Löscharbeiten wurde der Brandort von der Polizei abgesperrt. Dabei wurde auch der starke Feierabend- und Berufsverkehr in Nierenhof gleich für mehrere Stunden weiträumig um- und abgeleitet. Entsprechende Verkehrswarnmeldungen im lokalen Rundfunk wurden veranlasst.
Am heutigen Tag (Freitag, 01.12.2017) wurde der nach den Löscharbeiten beschlagnahmte Schadensort von Brandexperten des Kommissariats 11 in Mettmann genauer untersucht. Dabei kamen die Kriminalisten zu dem Ergebnis, dass das Feuer in der Wohnung im ersten Obergeschoss mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den fahrlässigen Umgang mit Zigarettenasche bzw. -glut verursacht wurde. Der entstandene Gebäude- und Gesamtsachschaden beziffert sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 100.000,- Euro.
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