Friedland (ots) - Am 03.12.2017 kam es in den Nachmittagsstunden zu einem größeren Polizeieinsatz in Burg Stargard. Durch einen Bürger war mitgeteilt worden, dass er Kenntnis davon erlangt habe, dass eine Person ein Sturmgewehr Kalaschnikow in seiner Wohnung lagere. Inwiefern dies eine scharfe oder eine nicht schussfähige Waffe, z. B. Dekowaffe sei, konnte er aber nicht sagen. Auf den Hinweisgeber wirkte diese echt. Bis zum Beweis des Gegenteils wurde von einer scharfen Waffe ausgegangen. Bei der Staatsanwaltschaft wurde ein Antrag zur sofortigen Durchsuchung der betreffenden Wohnung gestellt. Durch den Bereitschaftsrichter wurde daraufhin eine Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung erteilt. Hierzu wurden 14 Polizeikräfte zusammengezogen, unter anderem auch Kräfte der Bereitschaftspolizei, welche für die Bestreifung des Weberglockenmarktes in Neubrandenburg eingesetzt waren. Die besagte Wohnung wurde aufgesucht und die Wohnungsinhaber konnten hier angetroffen werden. Bei der Durchsuchung wurden schlussendlich zwei Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow aufgefunden. Diese waren aber durch zertifizierte technische Veränderungen nicht mehr schussfähig. Zudem konnte ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Daraufhin wurde der Einsatz beendet. Da sich die Erstannahme auf eine scharfe Kriegswaffe bezog, wurden durch die Einsatzkräfte schwere ballistische Westen und Helme, sowie Maschinenpistolen getragen, was teilweise durch die Bevölkerung wahrgenommen wurde.
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