Ohne Zulassung unterwegs und wer braucht schon einen Führerschein?


04.12.2017, PP Unterfranken

Ohne Zulassung unterwegs und wer braucht schon einen Führerschein?
WÜRZBURG U. KLEINLANGHEIM, LKR. KITZINGEN. Insgesamt drei Autofahrer, davon gleich zwei auf einen Streich, hat eine Streife der Würzburger Autobahnpolizei am Samstagabend aus dem Verkehr gezogen, die jeweils ohne die erforderliche Zulassung und in einem Fall zudem auch ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit ihren Fahrzeugen auf der A 3 unterwegs waren. Damit war die Weiterfahrt für die Drei erst einmal beendet.


Die ersten beiden Pkw wurden gegen 20:45 Uhr in der Rastanlage Würzburg Süd einer Kontrolle unterzogen. Die Fahrer gaben dabei an, ihre Autos am Vortag in Großbritannien erworben zu haben. Um eine Zulassung oder Versicherung hatten sie sich hierbei nicht gekümmert. Vielmehr gingen sie davon aus, dass sie mit den noch angebrachten, englischen Kennzeichen die Fahrzeuge nach Bulgarien überführen dürften.

Da die Pkw jedoch weder versichert noch zugelassen waren, erwartete die 31 und 42 Jahre alten Männer jetzt neben einem Strafverfahren wegen des begangenen Kennzeichenmissbrauchs und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch ein unfreiwilliges verlängertes Wochenende in Mainfranken. Denn erst mit einer gültigen neuen Zulassung ist es ihnen möglich ab Montag ihre Heimreise fortzusetzen.

Noch dreister war dann kurz nach Mitternacht ein 72-Jähriger vorgegangen, den die Streife in der Rastanlage Haidt Nord kontrollierte. An seinem Fahrzeug waren nur noch selbstgemalte Pappkartons als Kennzeichen angebracht. Denn bereits am Freitag war der aus dem Kreis Kassel stammende Mann durch eine Streife der Münchner Polizei kontrolliert und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und mit falschen Kennzeichen angezeigt worden. Diese Kennzeichen waren noch vor Ort in der Landeshauptstadt sichergestellt worden.

Der Hesse bastelte sich daraufhin einfach eigene neue Kennzeichen, mit denen er seine Fahrt trotz der ausgesprochenen Untersagung fortsetzte. Abgesehen davon ist er bereits seit dem Jahr 2007 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Da sich der Mann, auf den nun ein umfangreicheres Strafverfahren zukommt, als wiederholt unbelehrbar erwies, wurde nun zur sicheren Unterbindung der Weiterfahrt sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt.