Viersen: (ots) - Am ersten Adventssonntag wurde nicht nur die erste Kerze entzündet, sondern auch gleich 107 Mal der Rotblitz der Einseitensensorgeschwindigkeitsmessanlage des Verkehrsdienstes der Viersener Polizei. Wie angekündigt, überwachten Einsatzkräfte am gestrigen Sonntag ab ca. 17.20 Uhr bis kurz nach Mitternacht die Geschwindigkeit auf der Freiheitsstraße/Kölnische Straße in Viersen. Unmittelbar hinter der Unfallhäufungsstelle mit der Ernst-Moritz-Arndt-Straße stand die Messanlage in der 50 km/h-Zone. 107 Verkehrsteilnehmer erfasste der Rotblitz. Das waren mehr als 17 Prozent der gemessenen 603 Fahrzeuge. Das ist eine sehr bedenkliche und traurige Quote! 11 Fahrer(innen) werden einen Bußgeldbescheid mit wenigstens einem Punkt erhalten, da sie mehr als 20km/h zu schnell waren. Vier Fahrer rasten so, dass sie während des zu erwartenden Fahrverbots einmal erleben können, wie gefährlich dies für Fußgänger und Radfahrer ist. Sie waren mit bis zu 91 Stundenkilometer innerhalb der Ortschaft unterwegs. Bei 91km/h verlängert sich der Anhalteweg bei der momentan häufiger vorherrschenden feuchten Fahrbahn von etwa 28 Meter um fast 50 Meter auf deutlich über 70 Meter. Das bedeutet Lebensgefahr für querende Radfahrer und Fußgänger. So weit reichen die meisten Kfz-Scheinwerfer im innerörtlich üblichen Abblendmodus nur selten. Bei asymmetrischem Abblendlicht mit sauberem Scheinwerferglas sieht man eventuell am rechten Fahrbahnrand ein Hindernis auftauchen. Alle anderen Autofahrer sehen einen querenden Fußgänger/Radfahrer bei so einer Geschwindigkeit definitiv zu spät, um noch anhalten zu können. Überschreiten Sie daher nie die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Bedenken Sie besonders bei der derzeitigen Witterung auch, dass es eine "Höchst"-Geschwindigkeit ist, die ggf. deutlich reduziert werden muss. Der § 3 der Straßenverkehrsordnung spricht da eine eindeutige Sprache: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.(Auszug)" Überprüfen Sie regelmäßig die lichttechnischen Einrichtungen an Ihrem Fahrzeug. Vorgeschrieben ist diese Überprüfung vor Antritt jeder Fahrt./ah (1611)
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