Ostalbkreis (ots) - "Wenn gegen Gesetze verstoßen wird, darf man nicht zufrieden sein. Andererseits habe ich schon das Gefühl, dass die Problematik angekommen ist", sagte Otto Kruger, von der polizeilichen Präventionsstelle.
"Ich freue mich, dass die Polizei bereit ist, trotz festgestellten Verstößen ein eher positives Fazit für Aalen zu ziehen", antwortet Michael Felgenhauer, der Leiter des Amtes für Bürgerservice und öffentliche Ordnung. Er relativiert den zu positiven Eindruck aber auch ein Stück weit, indem er ankündigt: "Da es neben den rein formalen Verstößen aber auch um die Gesundheit unserer Jugend geht, werden wir das Thema sicher auch weiterhin im Auge behalten".
Zwei Aussagen von Stadt und Polizei, die versuchen, das Thema "Testkauf" in ein angemessenes Licht zu rücken. Es liegt schon eine ganze Zeit zurück, als man in Aalen zuletzt Jugendliche losschickte, um zu testen, ob man als Minderjähriger auf einfachem, und dann eben auch unerlaubtem, Weg an Zigaretten und Alkohol kommen kann. Ende November waren nun wieder vier Jugendliche, alles kommunale Auszubildende, unterwegs. Unter der begleitenden Aufsicht von Polizei und Stadt wurde das Personal in 18 Verkaufsstellen in Aalen und Wasseralfingen unter die Lupe des Jugendschutzgesetzes genommen. Immerhin zwölf Geschäfte verweigerten den durchweg weiblichen Testkäuferinnen den Erwerb, der für sie verbotenen Gegenstände. Dass dabei jede dritte Verkaufsstelle beanstandet werden musste, lässt sich zwar eher schlecht an, wird von den Verantwortlichen aber dann doch relativiert. "Nur in zwei der sechs Verstoßfälle haben wir keinerlei Kontrollreaktion beobachtet. In den vier anderen Situationen wussten die Angestellten um die Kontrollpflicht, haben sie aber zu oberflächlich oder mit dem falschen Ergebnis durchgeführt," erklärte der Polizeibeamte Peter Oppat, der die Kontrollen aus dem Hintergrund beobachtete. Und Felgenhauer versicherte, dass die Art des Verstoßes bei der Zumessung der Bußgeldhöhe Berücksichtigung finden wird. "Dennoch, ganz ohne Bußgeld werden diejenigen, die uns aufgefallen sind, nicht davonkommen", sagt Felgenhauer, in dessen Zuständigkeit auch die städtische Bußgeldstelle fällt.
Doch polizeilich betrachtet, gibt es über den Verstoß eines Gesetztes hinaus auch noch einen ganz anderen Ansatz: das Jugendschutzgesetz soll nicht nur gesundheitliche Gefahren abwehren, sondern auch vor Dummheiten und Aggressionen schützen, die nüchtern nie begangen würden. Deshalb werden seit 2010 immer wieder solche Testkäufe durchgeführt. Ziel ist nicht nur die Überführung von uneinsichtigem oder nicht ausreichend sensiblem Verkaufspersonal, sondern vor Allem auch das pointierte und wiederholte Hinweisen auf die richtige Reaktion an den Kassen. Neben der Belehrungspflicht des Gewerbetreibenden, führten dazu die polizeilichen Spezialisten einige Jahre auch regelmäßig Schulungen an den gewerblichen Berufsschulen durch, wo die angehenden Verkäuferinnen und Verkäufer auf die richtigen Verhaltensweisen angesprochen werden. Dabei werden sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass solche Verstöße spätestens dann ganz unliebsame Folgen haben, wenn sie erkannt werden, weil es dann eben auch an den Geldbeutel geht.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Aalen
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07361 580-107
E-Mail: aalen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/