1. Munster: Unter Medikamenteneinfluss Pkw geführt. 2. BAB 7 / Bispingen: Fünf Personen nach Verkehrsunfall verletzt. 3. Fallingbostel: Fahren ohne Fahrerlaubnis.

PI Heidekreis (ots) - 1. 08.12.2017 / Unter Medikamenteneinfluss Pkw geführt.

Am Freitagnachmittag wurde ein 40-jähriger Autofahrer in der "Söhlstraße" in Munster kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit wurden erhebliche Ausfallerscheinungen festgestellt. Vor der Durchführung eines Drogenvortests erklärte der Munsteraner, dass er gegen Mittag Codeintropfen und ein anderes Schmerzmittel zu sich genommen habe. Codein ist ein Opiat, welches die Fahrtüchtigkeit einschränken kann und für den Straßenverkehr grundsätzlich nicht zugelassen ist. Zudem hatte der Beschuldigte sich die Tropfen ohne Rezept verschafft und den Beipackzettel nicht gelesen, so dass ihm die Problematik nicht bekannt gewesen sei. Aufgrund der Ausfallerscheinungen wurde gegen den 40-jährigen ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und eine Blutprobe angeordnet.

2. 09.12.2017 / Fünf Personen nach Verkehrsunfall verletzt.

Am Samstagvormittag kam es auf der BAB 7 in Richtung Hamburg zwischen Bispingen und Evendorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem fünf Personen leicht verletzt wurden. Verursacht wurde dieser Unfall durch einen bislang unbekannten Pkw, der vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechseln wollte. Dabei übersah er einen dort fahrenden Pkw. Dieser wich aus, kam ins Schleudern und stieß gegen einen auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Lkw. Anschließend schleuderte das Fahrzeug in den Seitenraum. In dem Pkw wurde die fünfköpfige Familie leicht verletzt und mit Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Der Unfallverursacher entfernte sich unerkannt von der Unfallstelle.

3. 10.12.2017 / Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Am frühen Sonntagmorgen wurde eine Funkstreifenwagenbesatzung auf einen fahrenden Pkw in der "Düshorner Straße" in Fallingbostel aufmerksam. Während der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den 35-jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Fahrzeugschlüssel wurden zur Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt.

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