Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Symbolbild Bundespolizei

München / Stuttgart (ots) - Anlässlich des Fußballspiels der Bundesliga zwischen dem VfB Stuttgart und dem FC Bayern München am Samstag, den 16. Dezember 2017 in Stuttgart erließen die Bundespolizeidirektionen Stuttgart und München eine Allgemeinverfügung.

Im Hauptbahnhof München gilt für alle Personen am Samstag, 16. Dezember, von 05:00 bis 11:45 Uhr, an allen Abfahrtsbahnsteigen einschließlich der Zu- und Abgänge für die Zugverbindungen Hauptbahnhof München bis Hauptbahnhof Ulm ein Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen. Bei den betroffenen Zugverbindungen gilt die Verfügung auch auf allen Zustiegsbahnhöfen und Haltepunkten.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 EUR verhängt werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen.

Dieses Mitführverbot gilt am 16. Dezember 2017 auch in den Hauptbahnhöfen Ulm, Aalen und Stuttgart im gesamten Bahnhofsbereich, für Teile des S-Bahn-Verkehrs in Stuttgart sowie für die Streckenverbindungen zwischen Stuttgart und München von 17:15 bis 22:30 Uhr.

Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen und ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise zu prüfen.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/171216_allgemeinverfuegung_bpold-m.html eingesehen werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
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E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
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