BPOLI BHL: Softairpistolen und unerlaubter Aufenthalt

Pirna (ots) - 19. Dezember 2017 - Schöna - Mit Softairpistolen unterwegs: Auf dem Bahnhof in Schöna kontrollierten die Beamten am Dienstagabend zwei Jugendliche Deutsche (16, 18), welche zwei Softairpistolen bei sich führten. Die Softairpistolen wurden sichergestellt, da diese nicht über das erforderliche Prüfzeichen verfügten. Zudem ist das Führen von Waffen (auch Anscheinswaffen) in der Öffentlichkeit ohne behördliche Erlaubnis verboten. Gegen beide Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.

20. Dezember 2017 - BAB 17 - Unerlaubter Aufenthalt: Gegen Mittag kontrollierten die Beamten die beiden Insassen (25, 56) eines Kleintransporters. Gegenüber den Beamten wiesen sich beide Personen mit ihren moldauischen Reisepässen aus. Dabei stellte sich heraus, dass der 56-Jährige die Dauer seiner visafreien Aufenthaltsdauer bereits um 90 Tage überschritten hatte und sich somit unerlaubt in Deutschland aufgehalten hatte. Im weiteren Verlauf der Kontrolle fanden die Beamten eindeutige Beweise, dass sich beide Personen nicht zu touristischen Zwecken in Deutschland aufhielten, sondern ohne Erlaubnis einer Arbeitstätigkeit nachgingen. Weiterhin wurde bekannt, dass sich der 25-Jährige bei Deutschen Behörden als rumänischer Staatsangehöriger ausgegeben und gemeldet hat. Gegen beide Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, mittelbarer Falschbeurkundung und Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch (SGB III) eingeleitet.

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