Plauen (ots) - Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe verhafteten heute Vormittag in Plauen eine 30-jährige Rumänin in ihrer Wohnung auf der Grundlage eines vorliegenden Untersuchungshaftbefehls des Amtsgerichts München wegen gewerbsmäßigem Diebstahl. Nach erfolgter Vorführung bei einer Ermittlungsrichterin wurde die Frau am frühen Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz eingeliefert.
Darüber hinaus bestanden zu der Verhafteten zwei Ausschreibungen bayrischer Behörden, die die Feststellung einer ladungsfähigen Anschrift zum Inhalt hatten. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg unberechtigt Kindergeld in Deutschland bezogen zu haben. Die dadurch entstandene Schadensumme beläuft sich auf 14.720 Euro.
Der Beschuldigten habhaft wurden die Einsatzkräfte, weil diese in der Plauener Führerscheinstelle versucht hatte, einen britischen Lernführerschein - mit dem man in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen darf - in einen deutschen Führerschein zu tauschen. Die dortigen Mitarbeiter stutzten ob des ungewöhnlichen Dokumentes und baten speziell geschulte Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe um eine Prüfung dieser Urkunde. Mittels einer Abfrage der im Dokument angegebenen Personalien im polizeilichen Fahndungsbestand kam man der Frau dann auf die Schliche.
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