Nürnberg (ots) - Am vergangenen Montag (18.12.17) ereigneten sich innerhalb von eineinhalb Stunden zwei Rotlichtverstöße an derselben Kreuzung. Die Folge waren zwei schadensträchtige Verkehrsunfälle.
Ein 47-jähriger Pkw-Fahrer befuhr gegen 09:00 Uhr die Breslauer Straße in nordöstlicher Richtung. An der Einmündung zur Regensburger Straße zeigte die Ampel bereits Rotlicht. Er fuhr jedoch trotzdem in den Einmündungsbereich ein und stieß dort mit dem Pkw eines 72-Jährigen, der stadtauswärts fuhr, zusammen. Dessen Pkw wurde durch die Wucht des Anstoßes noch gegen den daneben fahrenden Pkw einer 39-Jährigen geschoben. Zum Glück wurde bei diesem Unfall nur der Pkw-Fahrer leicht verletzt. Der Sachschaden wurde auf rund 66.000 EUR geschätzt.
Knapp eineinhalb Stunden später fuhr ein bulgarischer Kraftfahrer (37) mit seinem Sattelzug die Regensburger Straße stadteinwärts. An der Einmündung zur Breslauer Straße bog er bei Rotlicht nach links ab und übersah dabei den bevorrechtigten Pkw eines 48-Jährigen. Bei diesem Zusammenstoß wurde der Pkw-Fahrer schwer verletzt. Der Sachschaden wurde auf 25.000 EUR geschätzt.
In diesem Zusammenhang weist die Nürnberger Verkehrspolizei darauf hin, dass neben den stationären Rotlichtüberwachungsanlagen auch ständig sonstige Rotlichtüberwachungsmaßnahmen im Stadtgebiet durchgeführt werden.
Eine Missachtung des Rotlichtes an einer Lichtzeichenanlage wird mit einem Bußgeld von 90 EUR (Radfahrer 60,00 EUR), sowie mit einem Punkt geahndet.
Kommt es hier zu einem Unfall beträgt das Bußgeld 240 EUR (Radfahrer 120,00 Euro) und 2 (1) Punkte, ferner muss ein Kraftfahrzeugführer mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Dauerte die Rotlichtphase bereits länger als eine Sekunde, beträgt das Bußgeld 200 EUR (Radfahrer 100,00 EUR) und 2 (1) Punkte. Kommt es hier zu einem Unfall, sind 360 EUR (Radfahrer 180,00 EUR) und 2 (1) Punkte fällig. Für die Kraftfahrzeugführer ist in allen Fällen ein Fahrverbot von einem Monat ausgewiesen.
Quelle: VPI Nürnberg
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