Bundespolizeidirektion München: Mit Bus und Pkw illegal eingereist – Schleuser und Urkundenfälscher auf Inntalautobahn unterwegs

Die Rosenheimer Bundespolizei hat auf der A93 einen Schleuser und meherere Urkundenfälscher festgenommen. Ein Ghanaer, der wiederholt unerlaubt eingereist war, musste für 120 Tage ins Gefängnis.

Rosenheim / A93 (ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Freitag (22. Dezember) einen Mann aus Ghana für 120 Tage ins Gefängnis eingeliefert. Er ist in einem Fernreisebus von Italien aus nach Deutschland gefahren, obwohl er wusste, dass gegen ihn wegen einer früheren illegalen Einreise bis 2018 ein Rückkehrverbot verhängt worden war. Das Amtsgericht in Rosenheim hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste er ersatzweise die festgesetzte Freiheitsstrafe antreten.

Der 29-Jährige war in Begleitung einer Nigerianerin und eines Pakistaners, die ebenfalls in der Kontrollstelle auf der A93 überprüft wurden. Beide hatten Papiere dabei, die von den Bundespolizisten als Urkundenfälschungen entlarvt werden konnten. Da die 18 Jahre alte Afrikanerin, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet worden war, ein Schutzersuchen stellte, kam die Weiterleitung an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Frage. Dem pakistanischen Staatsangehörigen hingegen wurde die Einreise verweigert. Der 28-Jährige ist mit einer Strafanzeige "im Gepäck" nach Österreich zurückgewiesen worden.

Den österreichischen Behörden wurde auch ein 21-jähriger Marokkaner überstellt. Der junge Mann und ein gleichaltriger Pakistaner waren Mitfahrer in einem Pkw, der von einem Deutschen gesteuert wurde. Beide hatte der Fahrer in Italien mitgenommen und nach Deutschland gefahren. Sie besaßen keine Papiere für die Einreise beziehungsweise den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik. Der 45-jährige Fahrzeugführer ist, bevor er von den Ermittlern der Bundespolizei in Rosenheim wieder entlassen wurde, wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt worden. Da dem pakistanischen Mitfahrer in der jüngeren Vergangenheit der Aufenthalt im Land gestattet worden war, wurde er zur weiteren Klärung seines Verbleibs vorerst an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

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Rainer Scharf (MSc)
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