Gewinnspielbetrug in Neubrandenburg gelungen

Neubrandenburg (ots) - Über mehrere Tage hinweg ist es Betrügern am Telefon gelungen, von einer 57-jährigen Neubrandenburgerin mehrere Tausend Euro zu erlangen.

Die Betrüger nutzten dazu die sogenannte Gewinnspielmasche. Bereits am 12.12.17 erhielt die Anzeigende einen Anruf in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie 100.000 EUR gewonnen habe. Dazu müsse sie Notarkosten begleichen. Die 57-Jährige nahm eine Überweisung von knapp 200 EUR vor. Nachdem sie den Betrügern mitgeteilt hatte, dass sie das Geld überwiesen habe, stellten diese nun die Forderung über 1000 EUR, welche angeblich für das Finanzamt bestimmt seien. Dieses Geld transferierte die Geschädigte per Western Union. Nach weiteren Telefonaten mit unterschiedlichen Betrügern überwies die Frau weitere 2.300 EUR da ansonsten der Gewinn nicht ausgezahlt werden könne. Doch auch das reichte den Betrügern nicht. Es gab erneut "Schwierigkeiten mit der Gewinnüberweisung" und die Anzeigende wurde aufgefordert nun 2.800 EUR zu überweisen. Doch dieses Geld hatte sie nicht. Daher wichen die Betrüger von der bisherigen Masche ab und boten der Frau an, das Geld auf ihr Konto zu überweisen, sodass sie es auf das gewünschte Konto transferieren könne. Die 57-Jährige willigte ein und tatsächlich wurden 2.800 EUR auf ihr Konto eingezahlt, welche sie abhob und per Western Union dem Empfänger überwies. Die Betrüger verlangten jedoch noch eine weitere Überweisung, da es nun Probleme mit dem Finanzamt gäbe. Auf den erneuten Widerspruch der Frau, dass sie kein Geld mehr habe, folgte die freudige Botschaft, dass man ihr erneut helfen wolle. Auf das Konto der Geschädigten gingen 3.600 EUR ein, welche sie abhob und überweisen wollte. Doch dazu kam es nicht, denn sie berichtete einem Nachbarn von dem angeblichen Gewinn, welcher sofort den Verdacht des Betruges hegte. Daher erstattete die Frau Anzeige. Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg hat die Ermittlungen übernommen. Es besteht der Verdacht des Betruges und der Geldwäsche. Die Geschädigte verlor in der Hoffnung auf einen Gewinn 3.500 EUR. Und auch das Geld, welches sie überwiesen bekam wird sie nicht behalten dürfen, denn es unterliegt als Tatertrag der Einziehung.

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