schwerer Verkehrsunfall L 185 Kreis Friesland am 25.12.2017

Wilhelmshaven (ots) - Schwerer Verkehrsunfall auf der L 815

Am 25.12.2017 um 03:45 Uhr kam es an der L 815 im Kreis Friesland zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 23jähriger Fahrzeugführer kam mit einem Audi A6 Avant in einer Rechtskurve von der Fahrbahn ab, überfuhr ungebremst mehrere Leitpfosten, durchbrach ein Brückengeländer und landete mit dem Fahrzeug in der Maade. Bei dem Unfall wurde unter anderem der Motorblock aus dem Fahrzeug gerissen. Der Fahrzeugführer konnte sich unverletzt selbstständig aus dem Fahrzeug befreien. Ermittlungen ergaben, dass dieser sich bereits zuvor zwei Verkehrskontrollen in Sande durch Flucht entzog und hierbei zeitweise eine Geschwindigkeit von annähernd 200 km/h erreichte. Eine Verfolgung des Fahrzeuges war aus diesen Gründen nicht möglich. Wenig später konnte das verunfallte Fahrzeug dann in der Maade festgestellt werden. Eine Untersuchung des Fahrzeugführers durch die angeforderten Rettungssanitäter ergab, dass der Fahrzeugführer nahezu unverletzt blieb. Der Fahrzeugführer leistete bei der Personalienfeststellung Widerstand, beleidigte die eingesetzten Beamten und bedrohte diese massiv mit dem Tode. Der Fahrzeugführer wurde der Polizeidienststelle zugeführt; die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet. Der Fahrzeugführer stand unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken. Auf der Dienststelle leistete er erneut Widerstand. Verletzt wurde bei den Widerständen niemand. Der Beschuldigte hatte das Fahrzeug unbefugt in Gebrauch genommen und ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Das Fahrzeug wurde mit einem Kran geborgen, die L815 musste für ca. 4 Stunden gesperrt werden. Eine Ölsperre musste ausgelegt werden, da Betriebsstoffe ausliefen. Vor Ort eingesetzt waren 5 Funkstreifenwagen aus Wilhelmshaven, Jever und Rastede, die freiwillige Feuerwehr Accum, die untere Wasserbehörde sowie die Straßenmeisterei Friesland. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen. Es wurden Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung und unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges eingeleitet. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 50.000 Euro.

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