Duisburg (ots) - Die Polizei warnt zu Silvester: Gas- und Schreckschutzpistolen sind und bleiben auch zum Jahreswechsel 2017/2018 als Ersatz für Knaller verboten. Das Schießen mit diesen Waffen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um Notwehr handelt und nicht, um das neue Jahr zu begrüßen. Wer mit Gas- oder Schreckschusspistole und einem entsprechenden Vorsatz Pyro-Knaller, Pfeifer oder Signalsterne verschießt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Daran ändert auch der kleine Waffenschein nichts.
Die Polizei rät der Duisburger Bevölkerung generell, vorsichtig mit legalen Knallern und Raketen ins neue Jahr zu starten und alle Sicherheitshinweise der Hersteller zu berücksichtigen. Über die Details im Waffenrecht informiert zudem das Sachgebiet Zentrale Aufgaben 12 unter 0203 2800.
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