Tuttlingen (ots) - Die Silvesterfeierlichkeiten sind vielerorts ein lang ersehntes Event, welches mit pompösen Farbexplosionen am Himmel zelebriert wird. Fleißig wird sich daher im Voraus mit diversen Feuerwerksraketen, Böllern und Co. eingedeckt, damit das Neujahr gebührend begrüßt werden kann. Trotz allem Glanz lauern bei unsachgemäßem Gebrauch der Feuerwerkskörper viele Gefahren. Jedes Jahr erleiden unzählige Menschen durch falsche Handhabung schwere Verletzungen, wie zum Beispiel Verbrennungen, Lungenschäden oder teilweise auch den Verlust von Gliedmaßen! Auch hohe Sachschäden sind vermeidbare Folgen.
Daher empfiehlt es sich lediglich Silvesterknaller aus dem regulären Einzelhandel zu kaufen. Diese sind zugelassen, geprüft und gewährleisten, bei Anwendung nach Gebrauchsanweisung, in jedem Fall ihre Sicherheit. In Deutschland verbotene oder gar selbst gebastelte "Böller" sollten unter keinen Umständen gezündet werden, nicht nur, weil man sich dadurch durch einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz strafbar macht. Diese selbst hergestellten, unkontrollierbaren Feuerwerkskörper können unter Umständen bei schon geringer thermischer oder mechanischer Einwirkung explodieren und ebenfalls große Schäden anrichten. Zusätzliche Hinweise der Polizei für den Umgang mit Feuerwerkskörpern sind:
- Keinesfalls sollte in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Kirchen gezündet werden! Auch in historischen Innenstädten, wie Villingen oder Rottweil, ist das Silvesterknallen aus Gründen des Brandschutzes strikt verboten.
Neben dem Feuerwerk wird zu Silvester sicherlich der ein oder andere Sektkorken mehr knallen. Daher werden sich die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Tuttlingen verstärkt mit Delikten, die in Verbindung mit erhöhtem Alkoholkonsum stehen, auseinandersetzen müssen. Gewaltbereitschaft und Aggressionshandlungen steigen in alkoholisiertem Zustand. Körperliche Auseinandersetzungen, Schlägereien oder Widerstandshandlungen sind Dinge, die den Beamten besonders an solchen Tagen leider nicht fremd sind.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, dem wird dringend geraten, "Finger weg vom Alkohol". Bereits bei geringen Alkoholmengen lässt die Fahrtüchtigkeit merklich nach. Andererseits steigt die Selbstüberschätzung mit jedem Gläschen. Deshalb sind Fahrgemeinschaften bei denen der Fahrer von vorne herein weiß, für ihn findet die Party ohne Alkohol statt, öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi stets die bessere Wahl. Für die Unverbesserlichen gilt: Die Polizei wird verstärkt kontrollieren. Ohne Führerschein das Neue Jahr zu beginnen, ist wahrlich kein gelungener Start.
Ein besonderes Augenmerk richten die Beamten außerdem auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Die Abgabe von Alkohol oder Zigaretten an Kinder und Jugendliche wird mit empfindlichen Strafen geahndet. So ist die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren generell verboten. Auch die Anwesenheit in Gaststätten oder bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ist gesetzlich klar geregelt und wird von der Polizei überwacht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne erziehungsbeauftragte Person dort nicht aufhalten. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist ohne entsprechende Begleitung um 24.00 Uhr Schluss.
Wie in der Vergangenheit setzen die Beamtinnen und Beamten auch dieses Mal auf eine enge Sicherheitspartnerschaft mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ein gewisses Maß an Vernunft und Einsicht steht keineswegs im Widerspruch zu toller Partystimmung und ausgelassenem Feiern. In den zurückliegenden Jahren haben sich fast alle daran gehalten, warum soll es bei diesem Jahreswechsel anders sein, so die Hoffnung der Polizistinnen und Polizisten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.
Rückfragen bitte an:
Michael Aschenbrenner
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-110
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/