Erfurt (ots) - Bundespolizisten kontrollierten heute Mittag einen 24-jährigen Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof. Dabei stellte sich heraus, dass der junge Mann eine Großpackung mit 20 Böllern ohne erforderliche Kennzeichnung mit sich führte. Von solch illegaler Pyrotechnik kann große Gefahr ausgehen. Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwändiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die somit konformitätsbewerteten Feuerwerkskörper werden vom Hersteller mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet und erhalten zusätzlich eine Identifikationsnummer. Immer gilt: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!
In dem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor dem Umgang mit verbotener Pyrotechnik. Besitz und Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten / zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft oder mit einer Geldbuße belegt werden.
Auch im oben genannten Fall hat die Bundespolizei gegen den in Gera wohnenden Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
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