DNA-Treffer

Lüneburg (ots) - Aufgrund diverser gleichgelagerter Anfragen ergeht ergänzend zur Pressemitteilung vom 27.12.2017, 22.06 Uhr, folgender Hinweis : Der Polizei ist seit dem 28.02.2017 bekannt, dass eine in einem der Fahrzeuge der Opfer der sogenannten Göhrdemorde gesicherte DNA-Spur mit der DNA von Kurt Werner W. übereinstimmt. Die Ermittlungsverfahren dauern jedoch noch an. Insbesondere die Göhrdemorde bedürfen weiterhin der Auflklärung. Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens ist hinsichtlich jeder einzelnen Spur und hinsichtlich jeder gewonnenen Erkenntnis abzuwägen und zu bewerten, ob eine Bekanntgabe gegebenenfalls aktuell laufende oder zukünftige Ermittlungsmaßnahmen gefährden könnte. Sobald das schriftliche Obduktionsgutachten im Fall Birgit M. vorliegt und eine aus hiesiger Sicht abschließende Bewertung im Fall Birgit M. und / oder der sog. Göhrdemorde möglich ist, werden die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg und die Polizeidirektion Lüneburg die Medien/Öffentlichkeit über die Ermittlungsergebnisse in Kenntnis setzen.

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