Feggendorf (ots) - (Ar.) Gar nicht zum Lachen war Mitarbeitern der Samtgemeinde Rodenberg und den eingesetzten Polizeibeamten zu Mute, die sich zwischen den Feiertagen mit zwei Fällen von Vandalismus in Feggendorf beschäftigen mussten.
Bereits am 26.12.17, gegen 19.00 Uhr, bemerkte eine Feggendorferin Brandschäden an der Feggendorfer Friedhofskapelle an der K 58. Bei der anschließenden polizeilichen Sachverhaltsaufnahme wurde festgestellt, dass bisher unbekannte Täter offensichtlich Toilettenpapier aus der angegliederten unverschlossenen Toilette vor der hölzernen Eingangstür zur Kapelle deponierten und dieses dort anzündeten. Dadurch wurden sowohl die zweiflügelige Tür, als auch die hölzerne Fassade der Kapelle nicht unerheblich beschädigt. Für die Allgemeinheit entstand dadurch Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Das gewissenlose Zeitgenossen selbst vor der Beschädigung von Friedhofseinrichtungen nicht zurückschrecken, erscheint gerade an den Weihnachtstagen um so mehr unbegreiflich.
Weiterhin wurden der Polizei an der betreffenden Kreisstraße zwischen Lauenau und Feggendorf mehrere in Schieflage geratene Straßenlaternen gemeldet. Eine Überprüfung durch die Samtgemeinde zusammen mit Mitarbeitern des zuständigen Energieversorgers ergab, dass sämtliche Fundamente im Erdreich gelockert sind und repariert werden müssen. Der dafür erforderliche Kostenaufwand wird auf ca. 2000.- EUR geschätzt. Nach bisherigen Ermittlungen dürften die insgesamt 8 Laternen durch mutwilliges hin- und herbewegen mit großem Kraftaufwand beschädigt worden sein.
In beiden Fällen wurden Strafverfahren zunächst gegen unbekannt eingeleitet. Die Polizeistation Lauenau hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, denen in den vergangenen Nächten, insbesondere an Weihnachten oder in den Nächten bzw. Abendstunden bis zum 28.12.17 verdächtige Personen oder Personengruppen auf dem Friedhof bzw. an der Kreisstraße aufgefallen sind, werden gebeten, sich bei der Polizeistation Lauenau (Tel. 05043/5444) oder dem Polizeikommissariat Bad Nenndorf (Tel. 05723/9461-0) zu melden. Der oder die Täter müssen neben einer empfindlichen Strafe auch mit Schadenersatzforderungen der geschädigten Samtgemeinde Rodenberg rechnen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bad Nenndorf
Kurhausstr. 4
31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723/94610
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