Tessin (ots) - Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen ereignete sich am 04.01.2018 gegen 15 Uhr in 18195 Tessin, in der Ortslage Vilz ein tragischer Unfall. In einer angemieteten Zweiraumwohnung kam es zu einem selbstverursachten Schwelbrand, in dessen Folge der alleinlebende, 64-jährige Wohnungseigentümer aufgrund einer Rauchgasvergiftung verstarb. Eine Nachbarin wurde aufgrund ungewöhnlich verrußter Fensterscheiben aufmerksam und verständigte umgehend sowohl den Rettungsdienst als auch die Polizei. Nach Eintreffen schlugen diese eine Fensterscheibe ein, konnten jedoch die Wohnung aufgrund einer hohen Kohlenmonoxidkonzentration nicht gleich betreten. Nachdem die Feuerwehr die Wohnungstür gewaltsam öffnen musste und unter Einsatz von Atemschutzgeräten betrat, konnte nur noch der Tod des Verstorbenen festgestellt werden. Der Brandort wurde durch einen Brandsachverständigen begutachtet. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass der Verstorbene offensichtlich im Bett rauchte und dabei einschlief. Zu einem Auslösen der Brandmelder kam es nicht, da der Wohnungsinhaber regelmäßig in der Wohnung rauchte und diese daher selbständig deaktiviert hatte. Die Kriminalpolizei fand am Brandort keine Hinweise auf das Einwirken Dritter, so dass eine Straftat ausgeschlossen werden kann.
Aus gegebenen Anlass appelliert die Polizei und Feuerwehr an alle Bürger: Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen, indem Sie in Ihren Wohnräumen regelmäßig die Funktionsfähigkeit Ihrer Rauchmelder überprüfen! Schalten Sie diese niemals selbständig ab! Damit können Sie die Ausweitung von Wohnungsbränden und Schlimmeres verhindern!
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