Landkreis Verden (ots) - Verden. Der sogenannte "Zebrastreifen", oder korrekterweise der Fußgängerüberweg, gewährt Fußgängern das Recht, trotz Fahrzeugverkehr die Straße zu überqueren. Herannahende Fahrzeugführer haben dann anzuhalten. Das Recht der Fußgänger gilt jedoch nicht für Radfahrer. Damit Zweiradfahrer von diesem Recht ebenfalls Gebrauch machen dürfen, müssen sie zwingend absteigen. Nur wenn die Fahrbahn frei ist, darf ein Radfahrer den Fußgängerüberweg überfahren. Auf diese Regelung möchte die Polizei anlässlich eines Unfalls auf der Eitzer Straße erneut hinweisen. Eine 62-jährige Radfahrerin war am Donnerstag gegen 18:30 Uhr nicht abgestiegen und befuhr den Fußgängerüberweg verbotswidrig, obwohl sich ein 53-jähriger Autofahrer näherte. Der Jeep-Fahrer erfasste die Frau, die bei dem folgenden Zusammenstoß leicht verletzt wurde. Trotz der Regelung an "Zebrastreifen" wurde auch gegen den Autofahrer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
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