Kreis Warendorf. Sehen und gesehen ist sicherer – Schulkinder ab Montag wieder unterwegs

POL-WAF: Kreis Warendorf. Sehen und gesehen ist sicherer - Schulkinder ab Montag wieder unterwegs
zwei Personen stehen bei Dunkelheit auf der Fahrbahn, linke Person ist dunkel gekleidet und schlecht zu sehen, rechte besser erkennbare Person trägt reflektierende Materialien und eine Leuchtweste

Warendorf (ots) - Am Montag, 8.1.2018 enden die Weihnachtsferien und die Schulkinder werden wieder auf unseren Straßen unterwegs sein. Während viele Eltern ihre jungen Kinder mit reflektierenden Kleidungsstücken und Accessoires ausstatten, nimmt dies mit zunehmenden Alter ab. Bei vielen Jugendlichen und Erwachsenen scheint eine bessere Erkennbarkeit nicht im Fokus zu stehen. Dabei ist sehen und gesehen werden sicherer.

Seit Beginn der dunklen Jahreszeit ereigneten sich mehrere Verkehrsunfälle im Kreis Warendorf unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern. Bei diesen Unfällen wurden 18 Fußgänger von Kraftfahrzeugführern übersehen und schwer verletzt. Ein Fußgänger erlag seinen durch den Unfall erlittenen Verletzungen. Bei den Unfällen ist in den überwiegenden Fällen nicht das falsche Verhalten der Fußgänger unfallursächlich. Aber sie sind häufig für die Fahrzeugführer bei Dämmerung oder Dunkelheit schwer erkennbar. Diese Gefahr erhöht sich bei Regen- oder Schneefall. Deshalb sollten Fußgänger und Radfahrer für ihre eigene Gesundheit auf eine gute Erkennbarkeit durch reflektierende Kleidung oder Gegenstände achten. Für Radfahrer gilt zusätzlich, dass sie Räder mit funktionierendem Licht benutzen und dies auch rechtzeitig einschalten. Zusätzliche Reflektoren in den Speichen oder auch reflektierende Räder erhöhen die bessere Erkennbarkeit für andere.

Untersuchungen bestätigen, dass das Tragen von reflektierender Kleidung die Erkennbarkeit um ein vielfaches erhöht und Unfälle verhindern kann. Das eingeschaltete Abblendlicht eines Kraftfahrzeugs leuchtet die Fahrbahn bei Dunkelheit etwa 30 Meter weit aus. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h benötigt der Fahrzeugführer für den Anhalteweg circa 40 Meter. Erscheint 30 Meter vor dem Fahrzeug ein schlecht erkennbarer Fußgänger ist ein Unfall in vielen Fällen unvermeidbar. Dabei sind bei dem Fußgänger meist schwere Verletzungen die Folge. Gute Materialien reflektieren nachweislich bis zu einer Weite von etwa 150 Metern.

Aber auch die Fahrzeugführer sollten während der dunklen Jahreszeit und nun mit dem Ende der Ferien ihre Fahrweise anpassen. Innerorts und an Örtlichkeiten, an denen mit erhöhtem Fußgängerverkehr zu rechnen ist, sollten die Fahrzeugführer mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Sie sollten immer damit rechnen, dass ein Fußgänger unachtsam auf die Fahrbahn tritt. Dies gilt insbesondere in Wohngebieten, im Bereich von Seniorenheimen oder Schulen und Kindergärten sowie an Haltestellen.

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