München (ots) - Zu einigen, kleineren Streitigkeiten, bei denen die Bundespolizei wegen diverser Körperverletzungsdelikte Ermittlungen eingeleitet hat, kam es in der Nacht zum und am Samstag (6. Januar) in Münchner und Umland-Bahnanlagen.
Gegen 22:25 Uhr des 5. Januars kam es am Ausgang Arnulfstraße des Münchner Hauptbahnhofes zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ausgangspunkt soll die Belästigung einer 20-jährigen Russin aus Gräfelfing gewesen sein. Ein alkoholisierter 51-jähriger aus Ismaning (1,76 Promille) soll die Frau bepöbelt haben. Deren 31-jähriger deutscher Lebensgefährte soll den 51-Jährigen daraufhin körperlich attackiert haben. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei stellte bei dem 51-jährigen eine leichte Platzwunde an der Unterlippe fest. Eine Atemalkoholkontrolle ergab bei dem 31-jährigen Gräfelfinger einen Wert von 1,56 Promille.
Gegen 23:25 Uhr kam es in der Nacht zum Dreikönigstag am S-Bahnhaltepunkt Ottobrunn zu einer körperlichen Attacke gegen eine 15-Jährigen aus Neubiberg. Nach ersten Ermittlungen soll der 15-Jährige in Begleitung zweier Gleichaltriger eine Flasche vom Bahnsteig in den Gleisbereich getreten haben. Unvermittelt soll ihm dann von einem Unbekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein. Der Unbekannte wird als ca. 50 Jahre alt mit grauem Bart, schulterlangen Haaren, bekleidet mit grauer Jacke und ungepflegtem Aussehen beschrieben. Die Bundespolizei wertet nun Videoaufzeichnungen aus. Wer zum Sachverhalt bzw. dem Unbekannten sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich unter der Rufnummer 089/515550-111 an die Bundespolizei zu wenden.
Kurz vor 18 Uhr soll ein leicht alkoholisierter 25-jähriger Pakistani (0,78 Promille), der in Penzberg wohnt, am Samstag am Bahnhof Holzkirchen eine Glasfasche nach einem 36-jährigen Deutschen geworfen haben. Anschließend soll der Pakistani den Mann aus Thalkirchen gewürgt und im Gesicht gekratzt haben. Zudem soll es gegen den 36-Jährigen und dessen 27-jährigen, afghanischen Begleiter aus Schwabing zu Bedrohungen und Beleidigungen gekommen sein. Eine Streife der Bundespolizei stellte bei dem 36-Jährigen Kratz- bzw. Schürfwunden fest; eine ärztliche Behandlung vor Ort war nicht notwendig.
In allen drei Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Alle Betroffenen blieben nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß.
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