Pressemeldung PI Wilhelmshaven

Wilhelmshaven (ots) - Einbrüche

Im Tatzeitraum von Donnerstag, 04.01.2018, auf Freitag, 05.01.2018, wurde in der Lange Straße in Wilhelmshaven ein Küchenfenster eines Einfamilienhauses durch bislang unbekannte Täter eingeschlagen. Die Räumlichkeiten wurden durchwühlt, bislang wurde Diebesgut in Höhe von 150 Euro festgestellt. Die Bewohner des Einfamilienhauses waren während der Tat ortsabwesend.

Am Samstag, 06.01.2018, wurde einer Sicherheitsfirma eine Alarmauslösung in einer Gaststätte in der Ulmenstraße gemeldet. Die Sicherheitsfirma stellte vor Ort fest, dass ein Fenster aufgehebelt wurde. Ein Täter war nicht mehr vor Ort. Es blieb bei einer Versuchstat.

Am Samstag, 06.01.2018, kam es in der Zeit von 03:05-03:40 Uhr in der Ebkeriege in einem Geschäft für Heimtierbedarf zu einem Einbruch. Eine Seitentür wurde aufgehebelt. Zwei Täter betraten das Objekt und durchwühlten die Räumlichkeiten. Es wurde Bargeld entwendet. Hierbei handelte es sich um die Tageseinnahmen. Eine genaue Schadensaufstellung erfolgt noch. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass es sich bei den Tätern um zwei männliche Personen handelte. Diese waren dunkel gekleidet und führten u.a. ein Brecheisen, einen Schraubendreher und Taschenlampen mit. Eine Person trug eine dunkle Kapuzenjacke, die andere Person eine dunkle Jacke sowie ein Basecap mit der Aufschrift "BOSS". Die Täter trugen Handschuhe. Die Täter dürften zwischen 20-30 Jahre alt sein. Personen, die zu der angegebenen Tatzeit im Bereich Ebkeriege unterwegs waren und Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Wilhelmshaven unter der Telefonnummer 04421/942-0 zu melden.

Trunkenheitsfahrt

Am Samstag wurde in der Innenstadt ein Fahrzeugführer durch Zollbeamte kontrolliert. Zur Unterstützung wurde die Polizei Wilhelmshaven gerufen, da sich die Person nicht ausweisen konnte und das Kennzeichen nicht für das kontrollierte Fahrzeug ausgegeben war. Vor Ort wurde festgestellt, dass die männliche Person (30 Jahre) zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 1,56 Promille. Da der nunmehr Beschuldigte keine weiteren Angaben zur Herkunft des Fahrzeuges machte, wurde dieses sichergestellt. Weiterhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet.

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