Hamburg (ots) - Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte am Wochenende drei Männer festnehmen, die von Staatsanwaltschaften gesucht wurden. Gegen eine Person lagen gleich zwei Haftbefehle vor.
Bereits am Freitag stellte die Bundespolizei zwei Männer in der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Manchester fest, die beide von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurden. Der erste Gesuchte, ein 28-Jähriger deutscher Staatsangehöriger, wollte am Vormittag nach Manchester reisen. Bundespolizisten stellten bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eine Ausschreibung zur Festnahme gegen den Mann fest. Das Amtsgericht Wernigerode hatte gegen ihn im Sommer 2017 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung in Höhe von 750,00 Euro erlassen. Der 28-Jährige konnte den Betrag vor Ort begleichen und musste somit nicht die 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Freitagmittag stellte sich ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle nach Manchester. Auch er war zur Festnahme ausgeschrieben. Allerdings gleich in zwei Fällen. Zunächst hatte das Amtsgericht Magdeburg im Dezember 2016 einen Strafbefehl in Höhe von 600,00 Euro gegen den Mann erlassen. Der Vorwurf: Erschleichen von Leistungen in drei Fällen. Im Mai 2017 hatte dann das Amtsgericht Haldensleben gegen den 27-Jährigen einen Strafbefehl mit demselben Tatvorwurf erlassen. Seine Geldstrafe in Höhe von 975,00 Euro hatte er bisher nicht beglichen. Ein Teil der gesamten Geldstrafe konnte der Mann vor Ort selbst aufbringen, den zweiten Teil der zu zahlenden Strafe beglich eine Bekannte für ihn. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise am Abend fortsetzen.
Samstag, kurz vor Mitternacht, erschien ein 23-jähriger griechischer Staatsangehöriger mit einem Flug aus London zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg. Den Beamten legte der Mann seine ID-Card vor. Der Abgleich seiner Daten mit dem Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der 23-Jährige war im Mai 2017 vom Amtsgericht Papenburg wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 750,00 Euro verurteilt worden. Nachdem er den offenen Betrag beglichen hatte, konnte der Mann die Dienststelle verlassen.
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