Sassnitz (ots) - Sassnitz - Sonntagmittag kontrollierten Bundespolizisten im Fährhafen Mukran einen Beifahrer in einem Pkw mit polnischer Zulassung.
Die polizeiliche Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth zur Festnahme auf Grund eines Haftbefehls zur Strafvollstreckung. Der 30-jährige Pole wurde bereits September 2015 wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Ersatzfreiheitstrafe von 30 Tagen oder zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro rechtmäßig verurteilt. Bis dato hatte der Mann aber keinerlei Beachtung dieser Aufforderung geschenkt.
Nach der Kontrolle durch die Bundespolizei gab es für ihn nur noch zwei Möglichkeiten. Entweder die Geldstrafe umgehend zu bezahlen oder die Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA zu verbüßen. Der Pole entschied sich zur Zahlung der geforderten Geldstrafe, damit er rechtzeitig um 15:10 Uhr mit dem Fährschiff in Richtung Schweden ablegen konnte.
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