Görlitz (ots) - Der erste Sonntag des neuen Jahres dürfte zwei polnischen Männern (33, 34) und einem Slowaken (29) sicher in Erinnerung bleiben. Kaum war der Tag angebrochen, waren die drei von der Bundespolizei festgenommen worden.
Gegen 01:40 Uhr klickten bei dem 33-Jährigen die Handfesseln. Als er bei Kodersdorf kontrollierte wurde, stellten die Beamten einen von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) ausgestellten Haftbefehl fest. Demnach war eine vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße wegen Trunkenheit im Verkehr angeordnete Geldstrafe i. H. v. 300,00 Euro nicht beglichen worden. Weil dem Verurteilten auch gestern das Geld fehlte, kam er in eine Justizvollzugsanstalt.
Ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt kam der 34-Jährige, nachdem er ca. eine Stunde später gegen 02.45 Uhr auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße von einer Streife angehalten worden war. Schließlich fehlte auch ihm das Geld, um die vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeordnete Strafe zu bezahlen. Diese betrug in seinem Fall 1000,00 Euro zuzüglich 35,00 Euro Geldbuße.
Wenngleich der Mann nun seine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt und der alte Strafbefehl damit vollstreckt ist, droht ihm möglicherweise neuer Ärger. Dieser Ärger rührt aus dem jüngsten Vorwurf, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Schließlich war ihm ein Schlagring, der dem Gürtel seiner Hose als Schnalle diente, zum Verhängnis geworden. Der verbotene Schlagring wurde sichergestellt.
Lediglich der 29-jährige Slowake setzte seine Reise nach der Festnahme fort. Nach einer Fahrt vom Kontrollort bei Kodersdorf zur Dienststelle öffnete sich dort nach einer knappen Stunde die Tür zur Freiheit. Vorher zahlte er 1308,50 Euro einschließlich Verfahrenskosten. Damit ist er nun gegenüber dem Amtsgericht Pößneck schuldenfrei. Dieses hatte ihn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe i. H. v. 1.200,00 Euro verurteilt.
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