Straftäter auf „geliehenem“ Motorroller unterwegs – Mettmann – 1801030

Symbolbild: Ende der Flucht (Bild 1)

Mettmann (ots) - Am Samstagmorgen des 06.01.2018, ab 10.00 Uhr, führte ein Kradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann gezielte Kontrollen auf der Johannes-Flintrop-Straße in Mettmann, in Höhe der Einmündung Poststraße durch. Diese Kontrollen dienten insbesondere der Überwachung örtlicher Durchfahrtsverbote (VZ 250 StVO).

Gegen 10.25 Uhr befuhr ein 35-jähriger Heiligenhauser mit einem Motorroller die Poststraße und bog von dieser verbotswidrig, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, nach rechts in die Johannes-Flintrop-Straße ein. Als der Polizeibeamte den Rollerfahrer zum Anhalten aufforderte, gab dieser Gas und versuchte sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen.

Der Kradfahrer der Polizei nahm sofort die Verfolgung auf, die unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zunächst über die Schwarzbachstraße führte. Dort bog der Rollerfahrer verbotswidrig (VZ 267 StVO) und entgegen der Einbahnstraßenführung in die Adlerstraße ein. Im oberen Bereich der Adlerstraße endete die Flucht des 35-Jährigen, als er auf den linken Gehweg fuhr, an dessen Ende in einem Engpass mit einer Wand kollidierte und deshalb stürzte. Doch damit nicht genug...

Der Rollerfahrer ließ das Zweirad, samt eines mitgeführten Rucksacks, einfach auf dem Gehweg liegen und rannte in die Lutterbecker Straße, um sich dort in den Räumen einer geöffneten Spielhalle zu verstecken. Aufmerksame Bürger gaben dem verfolgenden Beamten jedoch den richtigen Hinweis, woraufhin der Flüchtige in der Spielhalle festgenommen werden konnte.

Bei der späteren Klärung des Sachverhaltes stellte sich heraus, dass der 35-jährige Mann aus Heiligenhaus den Motorroller unter Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatte. Einen erforderlichen Führerschein besaß er nicht und den Roller hatte er sich von einer Bekannten ohne deren Wissen "ausgeliehen". Im zurückgelassenen Rucksack des Heiligenhausers wurden diverse elektronische Geräte aufgefunden und sichergestellt, welche sich als Diebesgut herausstellten. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu deren genauer Herkunft dauern an. Auch der Motorroller wurde zur Eigentumssicherung sichergestellt. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe bei dem Beschuldigten wurde angeordnet und durchgeführt. Diesen erwartet nach Anzeigenerstattung der Mettmanner Polizei nun ein etwas umfangreicheres Strafverfahren.

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