Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei verhaftet gesuchten Drogenhändler und verurteilten Schleuser

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen einen international gesuchten Drogenhändler verhaftet.

Rosenheim / Traunstein / A93 (ots) - Ein international gesuchter Weißrusse ist am Montag (8. Januar) in der Grenzkontrollstelle der Rosenheimer Bundespolizei an der Rastanlage Inntal-Ost verhaftet worden. Beim Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Datenbestand stellte sich heraus, dass der 28-Jährige wegen organisierten Drogenhandels von den Behörden seines Heimatlandes seit September 2017 gesucht wurde. Auch bei einem Deutschen schlug der Fahndungscomputer Alarm. Der verurteilte Schleuser hatte die Wahl rund 4.800 Euro zu zahlen oder mehrere Monate ins Gefängnis zu gehen.

Laut internationalem Haftbefehl war der weißrussische Staatsangehörige, der mit einem polnischen Reisebus nach Deutschland kam, zwischen 2013 und 2015 Mitglied einer Bande, die mit Betäubungsmitteln handelte. Im Jahr 2014 soll eine Person unmittelbar nach dem Konsum von etwa 0,01 Gramm der Mittel, die der gesuchte Drogenhändler veräußert hatte, gestorben sein. In Weißrussland droht dem Mann eine 15-jährige Freiheitsstrafe. Die Bundespolizei führte ihn am Dienstag beim Rosenheimer Amtsgericht vor. Auf richterliche Anordnung hin wurde er in eine Justizvollzugsanstalt in München eingeliefert. Dort wartet er auf die bevorstehende Auslieferung nach Weißrussland.

Bei der Kontrolle des Fahrers eines in Deutschland zugelassenen Wagens fanden die Beamten ebenfalls heraus, dass ein Haftbefehl vorlag. In diesem Fall suchte jedoch die Staatsanwaltschaft Traunstein nach dem inzwischen in Österreich wohnhaften Mann. Der 40-Jährige war bereits im Dezember 2016 vom Landgericht Traunstein wegen "Einschleusens von Ausländern gegen einen Vermögensvorteil" zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro zuzüglich rund 1.200 Euro Verfahrenskosten verurteilt worden. Da der Verurteilte seine Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion Rosenheim begleichen konnte, blieb ihm ein 90-tägiger Gefängnisaufenthalt erspart. Nach Zahlung der geforderten Summe wurde ihm die Weiterreise gestattet.

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Rainer Scharf (MSc)
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