Münster (ots) - Am 09.01.2018 wurde ein 46 jähriger wohnsitzloser Mann im Hauptbahnhof Münster von Einsatzkräften der Bundespolizei angetroffen und kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann mit einem offenen Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wurde.
Der 46 Jährige hat noch eine Geldstrafe von rund 400,- Euro zu bezahlen, andernfalls drohen 30 Tage Haft. Bei der Durchsuchung auf der Dienststelle fanden die Beamten noch eine geringe Menge an verschiedenen Betäubungsmitteln in seinen Taschen.
Nachdem ein erneutes Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde erschien seine Lebensgefährtin auf der Wache und bezahlte für ihn die Geldstrafe. Beide konnten danach ihren Weg fortsetzen.
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