BPOLI C: Falsche Namensangabe lohnt sich nicht

Chemnitz (ots) - Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Chemnitz nahm am 10.11.2018 gegen 23:00 Uhr, in der im Hauptbahnhof Chemnitz bereitgestellten RB 23783, einen leichten Geruch wahr, welcher typisch für Marihuana ist. Die Person, von der dieser Geruch ausging, wurde daraufhin kontrolliert und nach Ausweispapieren befragt. Die konnte der 31-jährige Deutsche nicht vorweisen. Zu den von ihm angegebenen Personalien, lag eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehles vor. Der Mann wurde mit zur Dienststelle der Bundespolizei im Hauptbahnhof Chemnitz genommen. Dort wurde im Rahmen der Durchsuchung ein Cliptütchen mit Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Während der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle, gab die Person an, nicht der mit Haftbefehl Gesuchte zu sein. Mittels Überprüfung der Fingerabdrücke wurden die richtigen Personalien ermittelt. Nach Rücksprache mit der Landespolizei in Unterhaching, wo der Mann wohnhaft ist, wurde von dort mitgeteilt, dass gegen den 31-jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München, wegen Erschleichens von Leistungen, besteht. Da er die geforderte Summe von 826,46 EUR nicht zahlen konnte, wurde er in JVA Zwickau eingeliefert.

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