Goslar (ots) - 1. Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 10.01.2018, gegen 13:50 Uhr kontrollieren die Beamten des Polizeikommissariat Oberharz ein Kleinkraftrad. Während dieser Kontrolle stellt sich heraus, dass der 60-jährige Fahrzeugführer aus Clausthal-Zellerfeld nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad ist. Gegen den Beschuldigten wird ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
2. Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Am 10.01.2018, gegen 15:00 Uhr wird ein 27-jähriger Fahrzeugführer aus Stadthagen mit seinem Pkw durch die Beamten des PK Oberharz kontrolliert. Während dieser Kontrolle ergeben sich Hinweise darauf, dass der Fahrzeugführer Drogen konsumiert haben könnte. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest bringt die Gewissheit, dass der Fahrzeugführer vor seiner Fahrt Marihuana und Kokain konsumierte. Im Anschluss wurde dem 27-Jährigen eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
i.A. Simson, POK
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