Kassel (ots) - Zwei Senioren erhielten am gestrigen Mittwoch und am heutigen Donnerstag einen Anruf von Betrügern, die ihnen einen vermeintlichen Gewinn vorgaukelten. Um diesen zu erhalten, müsse der Angerufene jedoch eine Vorauszahlung leisten. Beide Rentner durchschauten den Betrugsversuch und handelten genau richtig: Sie beendeten das Telefonat. Die Kasseler Polizei warnt nun vor dieser Betrugsmasche des sogenannten Gewinnversprechens.
Bei dem Anruf in Kassel-Harleshausen am Mittwochnachmittag gaben die Täter vor, der angerufene Senior habe bei einem Gewinnspiel mitgemacht und tatsächlich gewonnen. Im Telefon erschien eine Nummer mit der Berliner Telefonvorwahl "030". Damit der größere Gewinnbetrag ausgezahlt werden können, müsse er zuvor jedoch 900 Euro per Western Union überweisen. Bei dem zweiten Anruf in Söhrewald im Landkreis Kassel am heutigen Morgen winkten dem angerufenen Rentner laut der Betrüger ein verlockender Lottogewinn von über 40.000 Euro. Dieser werde ihm sogar in Kürze überbracht. Auch hier sollte der Angerufene jedoch vorab 900 Euro überweisen, um den Gewinn erhalten zu können. Da der Senior kein Lotto spielt, durchschaute er die Betrüger allerdings sofort.
Die weiteren Ermittlungen zu beiden Fällen werden nun beim für Betrugsdelikte zuständigen Kommissariat 23/24 der Kasseler Kripo geführt.
Tipps der Polizei zum "Gewinnversprechen":
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (
www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021
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